Überlegen Sie, einen Minijob anzunehmen oder jemanden auf 603 Euro-Basis zu beschäftigen? Dann ist wichtig zu wissen, ob Sozialversicherungsbeiträge oder andere Abgaben anfallen. Mit dem Minijob-Rechner sehen Sie die finanziellen Folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Minijob zahlen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern.
- Ab 2026 gilt eine Verdienstgrenze von 603 Euro.
- Welche Abgaben der Arbeitgeber trägt, zeigt unser Minijob-Rechner.
- Achtung: Für die Rentenversicherung können zusätzliche Kosten entstehen.
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Inhalt
Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro
2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro. Zuvor lag sie bei 556 Euro. Wer bis zu 603 Euro verdient, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern.
Kopplung an Mindestlohn
Die Höhe ergibt sich aus der Kopplung an den Mindestlohn. 2026 beträgt dieser 13,90 Euro pro Stunde. Damit sind rund 43,33 Arbeitsstunden pro Monat im Rahmen eines Minijobs möglich.
So funktioniert der Minijob-Rechner
Der Minijob-Rechner zeigt schnell, welche Abgaben bei einem Minijob anfallen. Er gilt für Jobs im Privathaushalt und im Betrieb.
- Wählen Sie den Zeitraum.
- Tragen Sie Ihr Monatsbrutto ein.
- Geben Sie an: Haushalt oder Betrieb.
- Bestimmen Sie, ob Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.
- Wählen Sie Ihre Krankenversicherung.
Danach sehen Sie Nettogehalt und Arbeitgeberabgaben. So erkennen Sie sofort den gesamten Aufwand.
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Eingabehilfe zum Minijob-Rechner
Zeitraum
Wählen Sie bitte den Zeitraum, für den Sie Werte anzeigen lassen möchten.
2026 wurde die Grenze von 556 Euro auf 603 Euro angehoben. Seit z.B. 2024 gilt eine Grenze von 538 Euro, seit 2025 von 556 Euro und ab 2026 von 603 Euro. Diese Anpassungen hängen direkt mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zusammen.
Monatsbrutto
Geben Sie bitte Ihr monatliches Bruttoeinkommen im Minijob an.
Ein 603-Euro-Job (zuvor 556-Euro-Job) fällt unter den in § 8 SGB IV geregelten Begriff der „geringfügigen Beschäftigung“.
Privathaushalt oder Betrieb
Geben Sie bitte an, ob der Minijob in einem Privathaushalt oder in einem Betrieb ausgeübt wird. Davon hängt die Höhe der Abgaben ab.
Im Haushalt fallen in der Regel geringere Abgaben an als in einem Betrieb. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Einkommensteuergesetz beschrieben. Dazu zählen z. B. Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen oder Gartenarbeiten.
Rentenversicherung
Geben Sie bitte an, ob Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Minijobber können sich durch schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.
Krankenversicherung
Geben Sie bitte an, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Bei privater Versicherung muss der Arbeitgeber keine Abgaben zahlen. Bei gesetzlicher Versicherung führt er 2026 pauschal 13 % (im Haushalt 5 %) an die Minijob-Zentrale ab.
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Fragen & Tipps zum Minijob-Rechner
Finden Sie hier Fragen und praktische Tipps zum Minijob-Rechner. Welcher Aspekt interessiert Sie am meisten?
01.
Was ist ein Minijob?Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Der Verdienst darf dabei eine feste Grenze nicht überschreiten – 2026 liegt diese bei 603 Euro pro Monat.
Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung, zahlen aber in der Regel keine Steuern und nur geringe Beiträge zur Sozialversicherung. Unser Minijob-Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Ihr Job unter diese Regeln fällt.
02.
Was ist am Minijob besonders?Für Arbeitnehmer bedeutet ein Minijob fast immer: brutto gleich netto, da außer einem kleinen Anteil zur Rentenversicherung keine Abzüge anfallen. Auf Wunsch kann man sich auch von der Rentenversicherungs&sy;pflicht befreien lassen.
Arbeitgeber profitieren ebenfalls, vor allem bei Minijobs im Privathaushalt. Hier sind die Abgaben besonders niedrig. Unser Minijob-Rechner macht diese Unterschiede zwischen Minijob im Betrieb und im Haushalt transparent.
03.
Welche Abgaben müssen Arbeitgeber beim Minijob zahlen?Arbeitgeber leisten für Minijobber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um einen Minijob im Betrieb oder im Privathaushalt handelt.
Das trägt der Arbeitgeber Betrieb Privat haushalt Krankenversicherung 13,00 % 5,00 % Rentenversicherung 15,00 % 5,00 % Pauschalsteuer (enthält Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) 2,00 % 2,00 % Umlage U1 - Lohnfortzahlung wg. Krankheit 1,10 % 1,10 % Umlage U2 - Aufwendungen zum Mutterschutz 0,22 % 0,22 % Umlage U3 - Insolvenzgeldumlage 0,15 % Unfallversicherung 1.30 %* 1,60 %** Abgaben gesamt 32,77 % 14,92 % (Stand 2026)
* Bei gewerblichen Minijobs richtet sich der Beitrag nach Branche und Gefahrenklasse, im Schnitt sind es 1,3 % (DGUV).
** Festgelegter Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
Unser Minijob-Rechner berücksichtigt diese Werte automatisch und berechnet die tatsächliche Arbeitgeberbelastung.
04.
Kann man sich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lassen?Ja. Seit 2013 sind neue Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % (im Privathaushalt 5 %). Der Arbeitnehmer stockt bis zum vollen Satz von 18,6 % auf.
Auf Antrag kann man sich jedoch befreien lassen. Dann entfällt der Eigenanteil, und es bleibt mehr Netto vom Brutto. Unser Rechner zeigt auch die Auswirkungen der Rentenversicherungspflicht – inklusive Mindestbeitrag von 32,55 Euro bei sehr niedrigem Einkommen.
05.
Kann ich mit einem Minijob Steuern sparen?Ja – vor allem bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie einer Putzhilfe. Hier können Sie 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen.
Unser Minijob-Rechner ermittelt nicht nur die Abgaben, sondern zeigt auch Ihre mögliche Steuerersparnis. Ein praktisches Beispiel dazu finden Sie zudem in unserem Ratgeber Putzhilfe steuerlich absetzen.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:
- Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Minijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Minijob"
- Anpassen unseres Ratgebers vom 556- zum 603-Euro-Job
- Berücksichtigung der erhöhten Minijob-Grenze in Höhe von 603 Euro für 2026 (zuvor 556 Euro) im Minijobrechner.
- Berücksichtigung der für 2025 von 0,06 auf 0,15 Prozent erhöhten Insolvenzgeldumlage U3 sowie der von 0,24 auf 0,22 Prozent verminderten Umlage U2 im Minijobrechner.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

